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Prozessführung

Die Rechtsanwälte betreuen die Mandanten von der Prozessstrategie im Vorfeld über die gerichtliche Vertretung bis zur Vollstreckung der erstrittenen Entscheidungen.

Selbstverständlich ist der beauftragte Anwalt auch bei gerichtlichen Auseinandersetzungen an Ihrer Seite. Der beuftragte Anwalt vertritt Sie vor allen Amts- und Landsgerichten im ganzen Bundesgebiet und machen Ihre Forderungen dort gerichtlich geltend, sofern eine außergerichtliche Einigung keinen Erfolg verspricht.

In vielen Fällen ist die Durchsetzung von Rechtsansprüchen auf gerichtlichem Weg mit sehr hohem Zeit- und Kostenaufwand verbunden. Vor Prozessbeginn wird daher mit dem Ziel einer durchdachten Prozessstrategie eine detaillierte Chancen-/Risiko- und Kostenanalyse erstellt. Die gerichtliche Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen stellt stets die ultima ratio dar, und es wird Ihnen nicht zu wirtschaftlich unsinnigen Verfahren geraten. Daher ist es ein Primärziel, die Streitigkeiten im Wege einer außergerichtlichen Konfliktlösung zu beenden.



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