Erbrecht
Die Rechtsanwälte beraten und vertreten in erbrechtlichen Fragestellungen des deutschen und türkischen Erbrechts.
Im Bürgerlichen Gesetzbuch lautet der Titel des fünften (und letzten) Buches „Erbrecht“. Die Bedeutung des Erbrechts hat zugenommen und wird in Zukunft auch erheblich zunehmen. Nach aktuellen Berechnungen zufolge soll zwischen 2000 und 2010 Werte in Höhe von 2,5 Billionen Euro vererbt werden.
Wer erbt, erbt alles, was ihm testamentarisch oder gesetzlich zusteht (sofern er das Erbe antritt) - Aktiva und Passiva (Vermögenswerte und Schulden). Der Erbe oder die Erbengemeinschaft wird mit dem Tod des Erblassers (Vonselbsterwerb) nach dem das deutsche Recht beherrschenden Prinzips der Universalsukzession Gesamtrechtsnachfolger (§ 1922 BGB).
Die Errichtung eines Testaments, eines Erbertrags oder einer sonstigen Verfügung von Todes wegen wird nicht selten immer wieder aufgeschoben. Um seinem letzten Willen Geltung zu verleihen, aber auch um Streitigkeiten unter den Hinterbliebenen zu vermeiden, empfiehlt es sich jedoch mit Hilfe juristischer Unterstützung ein rechtswirksam ausgestaltetes Testament bzw. Ehegattentestament zu verfassen. Damit kann ohne Streitigkeiten eine dem Willen des Erblasser entsprechende Vermögensaufteilung erreicht und insbesondere auch Erbschaftsteuer gespart werden. Kommt es zu einem Erbfall, ohne dass ein Testament vorhanden ist, so tritt die gesetzliche Erbfolge ein, was so oft nicht gewollt war und zahlreiche Probleme unter den Erbberechtigten aufwerfen kann.
Die anwaltliche Tätigkeit konzentriert sich insbesondere auf folgende Gebiete:
- Erbschaft (gesetzliche Erbschaft, gesetzlicher Erbteil des Ehegatten,Erbenhaftung, Nachlassverbindlichkeiten, Vorerbschaft und Nacherbschaft)
- Eintritt des Erbfalls (Annahme, Ausschlagung, Erbschein, Nachlassgericht, Nachlassverwalter)
- Erbengemeinschaft
- Testament (Arten, Formvorschriften, Errichtung, Auflagen, Widerruf, Erbvertrag, Enterbung, Ersatzerbschaft, Berliner Testament)
- Vermächtnis (Vermächtnisnehmer, Vorausvermächtnis)
- Pflichtteil (Pflichtteilsberechtigter,Entziehung des Pflichtanteils, Pflichtteilsanspruch)
- Steuern und Erbschaft (Erbschaftsteuer, Erbschaftsteuererklärung, Steuerschuldner, Steuerfreibeträge)
Im Bereich des Erbrechts erfolgt die anwaltliche Tätigkeit insbesondere auf folgenden Gebieten:
- Erbauseinandersetzungen
- Geltendmachung oder Abwehr von Erbansprüchen, Pflichtteilsansprüchen sowie Vermächtnisansprüchen, Auskunfts- und Wertermittlungsansprüchen, Auseinandersetzungen der Miterbengemeinschaft
- Gestaltung von Testamenten und Erbverträgen
















