Qualitätspolitik
Jeder der Rechtsanwälte ist bestrebt im Interesse der Mandantschaft eine dauerhaft hohe Qualität der Dienstleistungen unter termin- und kostenoptimalen Arbeitsabläufen zu gewährleisten. Grundlage jeder der anwaltlichen Aktivitäten ist der Gedanke eines ausgeprägten Qualitätsbewusstseins sowie die Verpflichtung zur ständigen Qualitätsverbesserung der angebotenen juristischen Dienstleistungen.
Die Vision ist die Schaffung eines standesrechtlich unangreifbaren sowie zukunftsorientierten Qualitätsmanagements, das den kontrollierten Umgang mit den Ressourcen bei einem maximalen Output ermöglicht. Fachliche Kompetenz ist selbstverständlich Grundlage anwaltlicher Tätigkeit, muss jedoch in der praktischen Arbeit auch umgesetzt werden können. Dies setzt voraus, dass die gesamten Abläufe in einer Kanzlei exakt ermittelt, klar und eindeutig geregelt werden. Erst wenn diese Basis geschaffen ist, können sich die fachlichen Fähigkeiten voll entfalten.
Zur Absicherung der organisatorischen Qualität wurde im firmeninternen Wiki ein EDV-gestütztes Anwalts- und Kanzleihandbuch erstellt in dem alle Prozesse, Vorgänge und Abläufe, die sich innerhalb der Tätigkeiten der Anwälte vollziehen, umfassend beschrieben und schematisch dargestellt.
Und dennoch: Niemand und nichts ist absolut perfekt. Auch bei uns passieren gelegentlich Fehler. Wir tun aber alles, um sie zu vermeiden.
















